Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins
Spielkultur e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
Der erste Beitrag wird innerhalb eines Monats nach Anmeldung in den Verein Spielkultur e. V. fällig. Die folgenden jährlichen Beiträge werden jeweils am 1. Januar des nächsten Jahres fällig.
2. Die Aufnahmegebühr wird direkt bei der Anmeldung erhoben. Die Mitgliedsschaft ist nach dessen Zahlung gültig.
§ 3 Beiträge
Einmalige Aufnahmegebühr:
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Pro Person 15 €
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Pro Familie mit Kindern 15 €
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Beitragsklasse:
Mitgliedsform
Beitragshöhe pro Jahr
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1
Erwachsene
20 €
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2
Kinder bis zum 16. Lebensjahr
15 €
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3
Familienbeitrag mit Kindern
2 Personen
30 €
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4
„ 3 Personen
45 €
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5
„ 4 Personen
60 € jede weitere Person 10 €
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Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
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Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
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Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2 € pro Mahnung erhoben.
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Für zusätzliche Angebote (Kurse, Turniere usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
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Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die der Vereinskontoführung.
§ 5 Vereinskonto
Barkasse
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, mit einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalenderjahres.