Spielkultur e.V.
........................... Spaß am Spiel .....................

Beitragsordnung

Beitragsordnung
des Vereins
Spielkultur e.V.

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
Der erste Beitrag wird innerhalb eines Monats nach Anmeldung in den Verein Spielkultur e. V. fällig.
Die folgenden jährlichen Beiträge werden jeweils am 1. April des nächsten Jahres fällig.

2. Die Aufnahmegebühr wird direkt bei der Anmeldung erhoben. Die Mitgliedsschaft ist nach dessen Zahlung gültig.

§ 3 Beiträge
Einmalige Aufnahmegebühr:
- Pro Person 15 €
- Pro Familie mit Kindern 15 €

Beitragsklasse: Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
1 Erwachsener    20 €
2
Kinder bis zum 16. Lebensjahr    15 €
3 Familienbeitrag mit Kindern - 2 Personen    30 €
4           ""                   ""     - 3 Personen    45 €
5           ""                   ""     - 4 Personen    60 €
6                                jede weitere Person + 10 €


1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom
Girokonto abgebucht.
4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis
spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine
Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 1 € zu zahlen.
5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2 € pro Mahnung erhoben.
6. Für zusätzliche Angebote (Kurse, Turniere usw.) können gesonderte Gebühren erhoben
werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
7. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die der Vereinskontoführung.

§ 5 Vereinskonto

Bank: VR-Bank Landsberg-Ammersee eG
IBAN: DE 86 7009 1600 0000 517186


Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, mit einer
Frist von einem Monat zum Schluss des Kalenderjahres.
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